Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

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  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
  • Unter den Eichen 1 ,  12203 Berlin
  • Mailing address
    Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
  • Tel.: (030) 90299-4645
  • Fax: (030)
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Hinweise zu Öffnungszeiten

Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Public transportation

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
  • Es handelt sich um Tische und Stühle.
    Für das Aufstellen von Stehtischen siehe "Weiterführende Informationen".

Documents required

Fees

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²

  • 100,00 Euro: für 1 Jahr
  • 150,00 Euro: für 2 Jahre
  • 200,00 Euro: für 3 Jahre
bis 30m²
  • 200,00 Euro: für 1 Jahr
  • 300,00 Euro: für 2 Jahre
  • 400,00 Euro: für 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.