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Sorgeerklärung beurkunden at the location Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
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- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
- Rathausstraße 27 , 12105 Berlin
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- Tel.: (030) 90277-4000
- Fax: (030) 90277-2540
- E-mail: info-jugendamt@ba-ts.berlin.de
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Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Sorgeerklärung beurkunden
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach jederzeit möglich. Sie kann auch zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren. Bei Fragen zum konkreten Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder den Notar.
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren. Bei Fragen zum konkreten Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder den Notar.
Prerequisites
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
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Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft ist festgestellt oder wird zeitgleich beurkundet. -
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein. Es muss sich nicht um einen vereidigten Übersetzer handeln.
Documents required
-
Beurkundung der Sorgeerklärung
ausschließlich vor Ort möglich - Personaldokument
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Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsnachweis vom Krankenhaus (Mutterpass oder gelbes Untersuchungsheft) oder Mutterpass im Falle der Beurkundung vor der Geburt des Kindes -
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes -
Nachweis der Vaterschaft
Vaterschaftsanerkennung, Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung oder Geburtsurkunde des Kindes mit Eintrag des Vaters
Fees
keine