Bußgeldverfahren - Führerschein abgeben bei Fahrverbot at the location Bußgeldstelle

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Contact

  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlfahrer werden gebeten, beim Bürgerservice am Eingang zu klingeln. Eine weitere Anleitung erfolgt dann durch die Mitarbeiter.

Public transportation

  • Train (S-Bahn)

    • Alexanderplatz: S3, S5, S7, S75, S9 Jannowitzbrücke: S3, S5, S7, S75, S9
  • Underground

    • Alexanderplatz: U2, U5, U8 Jannowitzbrücke: U8 Schillingstraße: U5

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Bußgeldverfahren - Führerschein abgeben bei Fahrverbot

Wenn die Bußgeldstelle Berlin gegen Sie ein Fahrverbot verhängt hat (als Nebenfolge im Bußgeldverfahren), dann müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und dürfen kein Fahrzeug mehr fahren. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren. Ob Sie bis zu vier Monate zur Abgabe Zeit haben oder den Führerschein sofort in amtliche Verwahrung geben müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Der Führerschein wird unaufgefordert rechtzeitig per Einschreiben an Sie zurückgesandt.

Prerequisites

  • Bei erstmaligem Fahrverbot: Abgabe des Führerscheins innerhalb von 4 Monaten (ab Rechtskraft)
    Wenn gegen Sie in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit und bis zur jetzigen Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt wurde, dann gilt:
    • Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Das bedeutet, Sie können binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei einer Behörde in amtliche Verwahrung geben und dürfen ab dann kein Kraftfahrzeug mehr fahren.
  • Bei wiederholtem Fahrverbot: sofortige Abgabe des Führerscheins (ab Rechtskraft)
    Wenn gegen Sie bereits in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot verhängt wurde, dann gilt:
    • Das neue Fahrverbot ist ab Rechtskraft wirksam; das bedeutet spätestens 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und dürfen keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren.
  • Wohnort
    • Wenn Sie in Berlin wohnen, können Sie den Führerschein bei einem Polizeiabschnitt (24 Stunden lang) abgeben oder bei der Bußgeldstelle in den Nachtbriefkasten einwerfen.
    • Wenn Sie außerhalb Berlins wohnen, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle erfragt werden, ob diese den Führerschein in amtliche Verwahrung nimmt. Sollte diese Möglichkeit bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nicht bestehen, ist der Führerschein per Post an die Bußgeldstelle zu übersenden.

Documents required

  • Abgabe des Führerscheins
    • Abgabe bei einem Polizeiabschnitt: 24 Stunden lang möglich; Bitte Ausweisdokument und Bußgeldbescheid mitbringen.
    • Abgabe bei der Bußgeldstelle: Einwurf in den Nachtbriefkasten; bitte Aktenzeichen angeben.
  • Identitätsnachweis
    nur notwendig, wenn Sie den Führerschein bei einem Polizeiabschnitt abgeben möchten
    • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Bußgeldbescheid
    nur notwendig, wenn Sie den Führerschein bei einem Polizeiabschnitt abgeben möchten
  • Aktenzeichen
    Bitte angeben, wenn Sie den Führerschein im Nachtbriefkasten der Bußgeldstelle einwerfen möchten

Fees

keine

Average time to process request

  • 10 Minuten: Abgabe des Führerscheins
  • Keine Abholung des Führerscheins notwendig. Der Führerschein wird unaufgefordert rechtzeitig per Einschreiben an Sie zurückgesandt.

Notes on responsibility

Für die Abgabe von Führerscheinen, zu Verkehrsordnungswidrigkeiten die im Land Berlin begangen wurden, ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin zuständig. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten die außerhalb von Berlin begangen wurden, ist die Behörde zuständig, die den Bescheid erlassen hat.