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Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse at the location Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Beusselstrasse 44 N-Q , 10553 Berlin
- Tel.: (030) 9018-43328
- Fax: (030) 9018-45581
- E-mail: vetleb@ba-mitte.berlin.de
- Home page
Opening hours
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-15:00 Uhr -
Tuesday
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Wednesday
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Thursday
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-16:00 Uhr -
Friday
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!
Public transportation
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Train (S-Bahn)
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S Beusselstr.
- S41
- S42
- S46
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S Beusselstr.
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Bus
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Neues Ufer
- M27
-
Wiebestr./Huttenstr.
- M27
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Berliner Großmarkt
- 106
- 123
- N26
-
S Beusselstr.
- 106
- 123
- N26
- S41
- S42
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Reuchlinstr.
- M27
-
Neues Ufer
Additional information
- Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
- Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.
Payment options
- Barzahlung
Service description
Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse
Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Prerequisites
- "Keine Voraussetzungen erforderlich."
Documents required
- Ärztliche oder Tierärztliche Befunde über erlittene Verletzungen
- Zeugenaussagen zum Vorfall
Fees
keine
Notes on responsibility
Sie können die Anzeige bei jedem Polizeirevier und beim Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes erstatten, in dem der beschuldigte Hund gehalten wird.