Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Contact

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • An elevator with limited accessibility to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Opening hours

  • Monday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Tuesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Wednesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Thursday

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Friday

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Public transportation

Additional information

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Payment options

  • Girocard

Service description

Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen

In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich.

Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.

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Prerequisites

  • Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer)
    Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing)
  • Unterlagen im Original
    Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Documents required

  • Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
    Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.
    In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
  • Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
    Die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen.
    In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • bisherige Kennzeichenschilder
    entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus der ZB I / dem Fahrzeugschein ergibt.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Für die Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss die eVB mit dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
    Für die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss eine erneute eVB, ohne dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug", von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
  • Gewerbeanmeldung aus der sich der beantragte Tätigkeitsbereich ergibt
  • Antrag Zulassung
    im Rahmen einer Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Fees

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,60 EUR, wenn die Eintragung nach erfolgter Zulassung erfolgt.

Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer Zulassung, fallen keine gesonderten Gebühren an.