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Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen at the location Bürgeramt Lankwitz
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- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Lankwitz
- Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90299-4870
- E-mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Home page
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Opening hours
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Tuesday
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Wednesday
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Thursday
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07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Friday
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Information for customers with an appointment
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Public transportation
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Train (S-Bahn)
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S Lankwitz
- S25
- S26
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S Lankwitz
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Bus
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Eiswaldtstr.
- M82
-
Eiswaldtstr.
Additional information
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Das Bürgeramt Lankwitz bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
- PayPal (digitale PayPal Card)
Service description
Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Als Privatperson oder -institution können Sie eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten, die im Melderegister über eine Person gespeichert sind:
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Vor- und Familiennamen,
- aktuelle Anschriften,
- ggf. den Doktorgrad und
- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
- Als gelegentlicher (privater) Nutzer müssen Sie sich digital identifizieren. Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN bereit.
- Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Vereine, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren am Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen. Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse: post.einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de
- Pflichtangaben: Familienname, Vorname
- Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
- Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
- Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
- Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
- Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Sollten Sie weitere Daten benötigen, können Sie eine "erweiterte Melderegisterauskunft" beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
- Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
- Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).
You can also access this service online
Online processing
- Melderegisterauskunft als gelegentlicher (privater) Nutzer
- Melderegisterauskunft als registrierter Nutzer
Prerequisites
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Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden. - Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
-
Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
- Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
- Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
-
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Verbot des Datenpooling
Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, dürfen von den Datenempfängern nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Bei Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID):
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
-
Bei Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
- Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Als registrierter Nutzer erhalten Sie einen Gebührenbescheid; die Zahlung der Gebühr erfolgt dann ausschließlich mittels Lastschrift.
- Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus
Documents required
-
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Bitte nutzen Sie das Online-Verfahren. Sie können auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einer Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt) schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen. -
Bei schriftlicher Antragstellung: Zahlungsnachweis (in Kopie)
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person]. - Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person
Fees
- 5,00 Euro: je angefragte Person bei Online-Antragstellung
- 10,00 Euro: je angefragte Person bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort
Legal basis
Average time to process request
- sofort: bei Online-Antragstellung
- Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
More information
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldewesen (Bundesministerium des Inneren)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für Einzelauskünfte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für registrierte Nutzer (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Landesarchiv Berlin
- Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegister - Auskunft aus dem Archiv beantragen (Dienstleistung)
- Kontaktformular: Bei Fragen oder Problemen zum Online-Dienst (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Notes on responsibility
Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.