Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen at the location Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment im Juli 2026

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 10. und 12.07.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben zwischen
Freitag, 10.07.2026, bis Sonntag, 12.07.2026,
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Geburtsdatums sowie mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

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Contact

  • An elevator with limited accessibility to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Kein barrierefreier Zugang möglich

  • Wegen Bauarbeiten und Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung, besteht kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt.
  • Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte per E-Mail, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können.

Opening hours

  • Monday

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Information for customers with an appointment

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot

Public transportation

Information on the address of this location

Das Bürgeramt 3 befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage

Additional information

Lichtbilder
  • Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
  • Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 Euro.
  • Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
  • Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Payment options

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Service description

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder gar gestohlen worden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen und die Ausstellung eines Ersatzdokuments beantragen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Verfahrensablauf:
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
  2. Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
  3. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
  4. Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
  • Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
  • Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
    Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Documents required

  • Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
    Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
    (Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)

Fees

12,60 Euro
zuzüglich 4,16 Euro bei Zustellung

Average time to process request

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
  • Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag

Notes on responsibility

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.

Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.