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Kraftfahrzeug - Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister beantragen at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Larger map Contact
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Opening hours
-
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Tuesday
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10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Wednesday
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Thursday
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Friday
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07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Public transportation
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Bus
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Schalkauer Str.
- M8
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Landsberger Allee/Rhinstr.
- M8
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Arendsweg
- M8
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Schalkauer Str.
-
Tram
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Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
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Schalkauer Str.
- 16
- M5
- M6
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Landsberger Allee/Rhinstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
- 16
- M6
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Arendsweg
- 16
- M5
- M6
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Rhinstr./Gärtnerstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
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Rhinstr./Plauener Str.
Additional information
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Kraftfahrzeug - Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister beantragen
Sie können für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde Berlin registriert sind, eine Auskunft beantragen. Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).
Die Auskunft umfasst:
Die Auskunft umfasst:
- Halterdaten (Name, Anschrift)
- Fahrzeugdaten (Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs, Kraftfahrzeugkennzeichen)
- Versicherungsdaten
- Stellen Sie den Antrag auf Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft). Das können Sie entweder online erledigen, persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Post.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Im Online-Dienst erhalten Sie eine Antragsbestätigung nach erfolgter Bezahlung.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Fahrzeug ist in Berlin registriert
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Antragsberechtigung
- Für den schriftlichen Antrag: Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte, öffentliche Stellen (Behörden) oder Versicherungsunternehmen sein.
- Für den Online-Antrag: Vorerst nur für Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen).
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Berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt. -
Für die Online-Antragstellung als Privatperson: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Documents required
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Antrag auf Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft)
Sie können den Antrag online stellen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt oder Sie stellen einem formlosen schriftlichen Antrag per Post. -
Darlegung des berechtigten Interesses (Auskunftsgründe)
Sie müssen den Auskunftsgrund darlegen. Der ausgewählte Auskunftsgrund wird in den Unterlagen der Behörde dokumentiert. Trifft keiner der vorgegebenen Auskunftsgründe zu, kann die Auskunft nicht online, sondern nur schriftlich unter Darlegung der in § 39 Abs. 1 StVG genannten Gründe, beantragt werden.
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
- Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
- Amtliches Kennzeichen
Fees
5,10 Euro