Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Opening hours

  • Monday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Tuesday

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Wednesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Thursday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Friday

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Public transportation

Additional information

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Saison besteht aus mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Die Geltungsdauer des Kennzeichens ist auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Die übereinander stehenden Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Die Zahl oberhalb der Linie zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats) und die unterhalb der Linie das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats). Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist auch im Zuge einer Zulassung möglich.

Für Fahrzeuge, die jährlich, jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, entfällt somit die An- und Abmeldung. Die KFZ-Steuer wird lediglich für den Saisonzeitraum berechnet.

Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge weder auf öffentlichen Straßen gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.

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Prerequisites

  • Keine Voraussetzung erforderlich.
  • Unterlagen im Original
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.

Documents required

  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens (Saisonkennzeichen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Vereinen
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Firmen
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.

Fees

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 30,10 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Notes on responsibility

Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.