Zulassung zur Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Notenverbesserungsversuch beantragen at the location Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

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Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Für Rollstuhlbenutzer besteht die Möglichkeit des Zugangs über den Eingang Badensche Straße 2.
Dort befindet sich 1 ausgewiesener Behindertenparkplatz.

Barrierefreie WC´s befinden sich im Raum 71 und 72 (EG) und im Raum 338 (3. OG).

Opening hours

  • Monday

      09:30-12:30 Uhr
  • Wednesday

      09:30-12:30 Uhr
  • Friday

      09:30-12:30 Uhr

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Zulassung zur Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Notenverbesserungsversuch beantragen

Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bei erstmaliger Ablegung bestanden haben, können Sie die Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung einmal wiederholen. Die Durchführung erfolgt durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA). Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen; eine Anrechnung einzelner bereits erbrachter Prüfungsleistungen ist nicht möglich.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Notenverbesserungsversuch. Sie können den Antrag sowohl schriftlich als auch elektronisch stellen.

2. Die Zulassung zum Notenverbesserungsversuch muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung beantragt werden. Sie kann nur für die auf den mündlichen Prüfungstermin folgende übernächste Prüfungskampagne erfolgen. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin die Ladung zur schriftlichen Prüfung durch einen einfachen Brief.

3. Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie müssen den schriftlichen Prüfungsteil bestehen, um zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden.

4. Für den schriftlichen Teil sind sieben Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer jeweiligen Bearbeitungszeit von fünf Stunden an sieben Arbeitstagen angefertigt.

5. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:
  • mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
  • mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.
6. Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Gesamtnote festgestellt. Wenn Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl erreichen, wird diese als neue Gesamtnote übernommen. Andernfalls bleibt die ursprüngliche Note bestehen.


Hinweis: Ein Rücktritt vom Verbesserungsversuch ist bis zur Prüfung möglich.

Rechtsbehelf:
Widerspruch
Klage

Prerequisites

  • Sie müssen die Zweite juristische Staatsprüfung bei erstmaliger Ablegung bestanden haben
  • Sie müssen den Antrag auf Zulassung innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung stellen (Ausschlussfrist)

Documents required

  • Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Notenverbesserungsversuch
    Sie können den Antrag sowohl schriftlich als auch elektronisch stellen.

Fees

600,00 Euro: Bearbeitungsgebühr

Average time to process request

Ca. 2 Monate

Notes on responsibility

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Justiz