Mietpreisüberhöhung anzeigen at the location Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Längere Bearbeitungszeit der Anträge

Aufgrund einer technischen Umstellung können Anträge zwar abgesendet, jedoch aktuell nicht durch die Fachbehörde bearbeitet werden.
Wir bitten um Geduld und um Ihr Verständnis.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Längere Bearbeitungszeit aufgrund technischer Störung

Aufgrund eines behördenübergreifenden Systemausfalls standen dem Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf einzelne Fachverfahren nicht zur Verfügung. Diese technische Störung wurde inzwischen behoben. Jedoch ist wegen der entstandenen Verzögerungen weiterhin in den Bereichen Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT) sowie bei der Bearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Nachfragen zum Eingang von Unterlagen und Bearbeitungsstand können derzeit nicht beantwortet werden.

 Larger map

Contact

Public transportation

Additional information

Bitte beachten Sie: Der Fachbereich Wohnen arbeitet ausschließlich als Backoffice. Es werden keine Sprechstunden angeboten. Es sind auch keine persönlichen Vorsprachen oder Abgaben von Unterlagen möglich.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.

Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt:

Wohngeld / BuT
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.

Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.

Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Mietpreisüberhöhung anzeigen

Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, können Sie dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann für den Vermieter oder die Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Außerdem kann auf Antrag des Mieters oder der Mieterin die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Anzeige: Selbstprüfung und Beratung
  1. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung mithilfe des Berliner Mietspiegels (siehe "Weiterführende Informationen").
  2. Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
  3. Falls Sie Unterstützung bei der Berechnung oder eine Beratung benötigen, können Sie sich an die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wenden (siehe "Weiterführende Informationen").
  4. Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und Sie vermuten, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat, kann ein möglicher Verstoß gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorliegen und sie können die Mietpreisüberhöhung anzeigen.
Anzeige eines möglichen Verstoßes
  1. Zeigen Sie die Mietpreisüberhöhung an. Das können Sie online erledigen.
  2. Ihre Anzeige wird an das zuständige Bezirksamt übermittelt und dort geprüft. Das Bezirksamt kann weitere Informationen oder Unterlagen bei Ihnen anfordern.
  3. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Vermieterin oder den Vermieter einleiten.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

Documents required

  • Anzeige der Mietpreisüberhöhung
    Bitte nutzen Sie für die Anzeige den Online-Dienst.

    • Laden Sie Ihre Unterlagen im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hoch. Zulässige Größe pro Datei: 5 MB; Zulässige Gesamtgröße aller Dateien: 30 MB.
  • Mietvertrag
  • Weitere Dokumente (wenn vorhanden): z. B. Energieausweis oder Mieterhöhungsschreiben

Fees

keine

Average time to process request

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles.

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt des Bezirks in Anspruch genommen werden, in dem die angemietete Wohnung liegt.