Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen at the location Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg

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Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Der Antrag für eine vereinfachte Baugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie Werbeanlagen errichten und/oder ändern möchten und diese Werbeanlagen nicht verfahrensfrei sind.

Verfahrensablauf
1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit dem zuständigen Stadtentwicklungsamt - Fachbereiche Stadtplanung und Bau- und Wohnungsaufsicht - aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen (§ 63a BauO Bln).
  • Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
  • Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
3. Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
  • Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
  • Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.

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Online processing

Prerequisites

Documents required

Fees

Gebühren nach BauGebO

Average time to process request

siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)

Notes on responsibility

Stadtentwicklungsamt
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes, in dem das (Bau-)Grundstück liegt. An diese Bauaufsichtsbehörde ist der Antrag zu senden.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bei Bauvorhaben in der Zuständigkeit der Obersten Bauaufsichtsbehörde (u.a. Genehmigung von Botschaften und Bauvorhaben des Bundes und der Länder), bitte den Antrag an die Senatsverwaltung senden.