Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen at the location Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg

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Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Der Antrag für eine vereinfachte Baugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie Anlagen errichten und/oder ändern und/oder deren Nutzung ändern möchten und diese Anlagen nicht verfahrensfrei sind. Dieses Baugenehmigungsverfahren findet bei Sonderbauten (§ 64 BauO Bln) und Werbeanlagen (§ 63 a BauO Bln) keine Anwendung.

Verfahrensablauf
1. 1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen Kontakt mit dem zuständigen Stadtentwicklungsamt - Fachbereiche Stadtplanung und Bau- und Wohnungsaufsicht - aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln).
  • Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
  • Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
3. Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
  • Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
  • Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

Documents required

Fees

Die Baugebühren werden in der Regel in Abhängigkeit von den Herstellungskosten berechnet.

Average time to process request

siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)

Notes on responsibility

Stadtentwicklungsamt
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes, in dem das (Bau-)Grundstück liegt. An diese Bauaufsichtsbehörde ist der Antrag zu senden.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bei Bauvorhaben in der Zuständigkeit der Obersten Bauaufsichtsbehörde (u.a. Genehmigung von Botschaften und Bauvorhaben des Bundes und der Länder), bitte den Antrag an die Senatsverwaltung senden.