Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Auszahlung beantragen at the location Leistungszentrum

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Contact

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
  • Leistungszentrum
  • Darwinstraße 14-18 ,  10589 Berlin
  • Tel.: (030) 90225-0
  • Fax: (030) 9028-3099
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!

Information for customers with an appointment

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.

Public transportation

Information on the address of this location

Besuchereingang:
Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Auszahlung beantragen

Wenn Ihnen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt wurden, müssen Sie einen Termin zur Auszahlung der Leistungen vereinbaren.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen folgenden notwendigen Bedarf:
  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • Erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • Erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepacket
Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens bewilligt.

Prerequisites

  • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
    Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
    • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
    • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
  • Ihnen wurden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt

Documents required

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Meldebestätigung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

Average time to process request

10 min