Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung at the location Leistungszentrum

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Contact

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
  • Leistungszentrum
  • Darwinstraße 14-18 ,  10589 Berlin
  • Tel.: (030) 90225-0
  • Fax: (030) 9028-3099
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!

Information for customers with an appointment

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.

Public transportation

Information on the address of this location

Besuchereingang:
Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung

Zu folgenden Themen können Sie sich im Landesamt für Flüchtingsangelegenheiten beraten lassen:
  • allgemeine sowie leistungsrechtliche Beratung
  • soziale Beratung
  • Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung (Der Service der RuW richtet sich an alle in Berlin lebenden ausländischen Staatsbürger/innen, dieses schließt EU-Bürger/innen und Touristen ein)

Prerequisites

  • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen einen bestimmte Aufenthaltstitel
    Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
    • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
    • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)

Documents required

  • Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls

Fees

keine

Average time to process request

60 min