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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung at the location Leistungszentrum
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- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
- Leistungszentrum
- Darwinstraße 14-18 , 10589 Berlin
- Tel.: (030) 90225-0
- Fax: (030) 9028-3099
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- Home page
Opening hours
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Tuesday
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Wednesday
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Thursday
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Friday
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Information for customers with an appointment
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Public transportation
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Underground
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Bus
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Goslarer Platz
- M27
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Goslarer Platz
Information on the address of this location
Besuchereingang:Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung
Zu folgenden Themen können Sie sich im Landesamt für Flüchtingsangelegenheiten beraten lassen:
- allgemeine sowie leistungsrechtliche Beratung
- soziale Beratung
- Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung (Der Service der RuW richtet sich an alle in Berlin lebenden ausländischen Staatsbürger/innen, dieses schließt EU-Bürger/innen und Touristen ein)
Prerequisites
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Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen einen bestimmte Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
- AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
- AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
- AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
Documents required
- Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls
Forms
- Antrag auf Sozialhilfe - Antragsbogen A -
- Anlage 1 - über Unterhalt zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 2 - für Ausländerinnen und Ausländer / Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 3 - über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 6 - über Mietschulden zum Antrag auf Sozialhilfe
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
60 min