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Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern at the location Standesamt Treptow-Köpenick
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- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Alt-Köpenick 21 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
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08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Tuesday
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08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
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Wednesday
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08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
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Thursday
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14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Friday
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08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
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Rathaus Köpenick
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Köllnischer Platz
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- 63
- 67
- 27
- 61
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Schloßplatz Köpenick
Information on the address of this location
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Aufzug Haus A.Additional information
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Payment options
- Girocard
Service description
Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Prerequisites
-
Mehrere Vornamen
Die erklärende Person führt mehrere Vornamen. -
Alter der erklärenden Person
Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).
Documents required
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Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Geburtsurkunde
Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Fees
- 12,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Legal basis
Notes on responsibility
- Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
- Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.