Asbest - Gleichwertigkeit einer Qualifikation der Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung beantragen at the location LAGetSi

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Wichtiger Hinweis zu dieser Dienstleistung

In der Gefahrstoffverordnung vom 02.12.2024 wird ein risikoorientiertes Maßnahmenkonzept für Asbest eingeführt. Die Klassifizierung in schwach gebundene Asbestprodukten, Asbestzementprodukten und sonstigen Asbestprodukten entfällt. In Folge muss das bestehende Lehrgangssystem, welches auf der Produktzuordnung basiert, angepasst werden.

Bestehende Sachkunden und Anerkennungen von Lehrgängen bleiben aktuell aber noch gültig.

Es wurde eine Überleitungshilfe erstellt, die bis zur Anpassung der TRGS 519 an das neue Risikokonzept der GefStoffV genutzt werden kann. Die Überleitungshilfe finden Sie am Ende dieser Information unter "Weiterführende Informationen".

Informationen zum neuen modularen System finden sie auf der Webseite der BAUA.

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Contact

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
  • LAGetSi
  • Turmstraße 21 ,  10559 Berlin
  • Contact person

  • Referat I B - Arbeitsschutz am Bau
  • Tel.: (030) 902545-108
  • Fax: (030) 9028 8033

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Sie finden uns in den Häusern E und L.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Asbest - Gleichwertigkeit einer Qualifikation der Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung beantragen

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit beim LAGetSi nachweisen.

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation beim LAGetSi als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit mit den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen beim Baureferat des LAGetSi. Das können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erledigen.
  2. Das LAGetSi prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Informationen oder Unterlagen nach.
  3. Das LAGetSi erteilt einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid über die Gleichwertigkeit.

Prerequisites

  • Qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist.
  • Vergleichbare Sachkunde für Asbest im Ausland erworben.
  • Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
    Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang.
  • Prüfung nach deutschem Recht
    Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Documents required

  • Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Sachkundenachweis
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Umfang des Lehrgangs

Fees

626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde