Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen at the location Versorgungsamt - Kundencenter – Bereich Beglaubigungen

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  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Versorgungsamt - Kundencenter – Bereich Beglaubigungen
  • Sächsische Str. 28 ,  10707 Berlin
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Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist.

Prerequisites

  • Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis im Land Berlin liegt.

Documents required

  • Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
  • Bescheinigung für Reisen in andere Länder
    (außerhalb des Schengener Abkommens)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • BtM-Verordnung in Kopie (Rezept)

Fees

5,00 Euro

Notes on responsibility

Die Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen erfolgt im Land Berlin nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Kundencenter.