Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen at the location Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

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Contact

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
  • Urbanstr. 24 ,  10967 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8328
  • Fax: (030) 90298-3033
  • Home page
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

Opening hours

  • Monday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Tuesday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Wednesday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Thursday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Friday

      9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • Urbanstr./Körtestr.: M41
  • Underground

    • U Südstern: U7

Service description

Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen

Der Beginn einer Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies betrifft üblicherweise mikrobiologische Labore. Dies muss mindestens 30 Tage vor erstmaligem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wichtige Änderung in der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese sind zum Beispiel jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume, der Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen, Art und Umfang der Tätigkeit, ebenso die Beendigung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Erlaubnis ist personenbezogen.

Prerequisites

  • Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
    Die antragsstellende Person muss über eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz verfügen.

Documents required

  • Antrag auf Beginn von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44
  • Grundriss des Labors
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Hygieneplan
  • Betriebsanweisungen für den Notfall

Fees

  • 170,00 - 1150,00 Euro: Für den Bescheid über der Aufnahme einer Tätigkeit nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • 70,00 - 140,00 Euro: Für den Bescheid über eine Änderung der Tätigkeit nach § 50 Infektionsschutzgesetz

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Tätigkeit geplant ist.