Aktuelle Sprache: en
Jugendschutz - allgemeine Beratung at the location Jugendamt Regionaler Dienst Nord-West (Neukölln Mitte & Schillerpromenade)
Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Larger map Contact
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt Regionaler Dienst Nord-West (Neukölln Mitte & Schillerpromenade)
- Hermannstraße 214-216 , 12049 Berlin
-
Mailing addressRegionaler Dienst Nord-West, 12040 Berlin
- Tel.: 030 90239-4015
- Fax: 030 90239-4544
- E-mail: regionnordwest@bezirksamt-neukoelln.de
- Home page
Opening hours
-
-
10:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
-
Thursday
-
16:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des telefonischen Tagesdienstes bei Erstkontakt:
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Tel. Team Neukölln Mitte: 90239-4015
Tel. Team Schillerpromenade: 90239-2540
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Tel. Team Schillerpromenade: 90239-2540
Public transportation
Information on the address of this location
9. Etage / Aufzüge des BezirksamtesPayment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Jugendschutz - allgemeine Beratung
Die Jugendämter bieten Erziehungsberechtigten Beratung zu Vorschriften zum Jugendschutz und deren Umsetzung.
Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.
Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
- Keine Unterlagen benötigt.
Fees
Keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.