Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen at the location Jugendamt - Kinderschutz-Team

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1. Etage

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.

Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.

Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.

Prerequisites

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Documents required

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Fees

keine

Legal basis

  • § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Notes on responsibility

Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.