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Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen at the location Kammergericht
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- Kammergericht
- Kammergericht
- Elßholzstr. 30-33 , 10781 Berlin
- Tel.: (030) 9015-0
- Fax: (030) 9015-2200
- Contact form
Zugang über die Elßholzstraße, Eingang 3.
Der Aufzug C bringt Sie in alle Stockwerke.
Opening hours
-
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09:00-13:00 Uhr
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Tuesday
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09:00-13:00 Uhr
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Wednesday
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09:00-13:00 Uhr
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Thursday
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (bevorzugt für Berufstätige) -
Friday
-
09:00-13:00 Uhr
Public transportation
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Train (S-Bahn)
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Underground
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U Kleistpark
- U7
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U Eisenacher Str.
- U7
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U Bülowstr.
- U2
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U Kleistpark
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Bus
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Winterfeldtplatz
- 204
-
U Kleistpark
- 106
- 187
- 204
- M48
- M85
- N7
-
Goebenstr.
- 204
- N7
- 106
- 187
- M48
- M85
-
Winterfeldtplatz
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen
Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
- eines Berliner Amtsgerichts,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Prerequisites
-
Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Documents required
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Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Fees
keine