Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) at the location Bürgeramt Zehlendorf - Personalausweis, Reisepass und Führerscheinwesen

 Larger map

Contact

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Bürgeramt Zehlendorf - Personalausweis, Reisepass und Führerscheinwesen
  • Kirchstr. 1/3 ,  14163 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90299-6336
  • Home page
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3

Opening hours

  • Monday

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      07:30 - 14:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Public transportation

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • Train (S-Bahn)

    • S Zehlendorf: S1

Additional information

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Service description

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
  • "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
  • allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Vom Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, hängt es ab, welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen". Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Make an appointment

You can also use this service throughout Berlin

Prerequisites

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Documents required

  • Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltstitel, soweit Sie nicht EU/EWR-Bürger sind
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle (notwendig bei Drittstaaten und ggf. Anlage 11 mit Prüfung)
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins
    Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
    Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
    Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert.
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
    Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
  • Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
    • Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
    • Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
  • Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
    Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:

    Drittstaaten:
    • allgemeine ärztliche Untersuchung
    • Augenärztliche Untersuchung
    • Funktions- und Leistungstest für Bus
    Länder der Anlage 11:
    Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.

    zusätzlich für D Klassen (Bus):
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)"

Fees

  • 37,50 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
  • 45,10 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung

Notes on responsibility

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.