Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
Larger map Contact
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Contact form
- Home page
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Opening hours
-
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Tuesday
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Wednesday
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Thursday
-
09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
-
Friday
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Public transportation
-
Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
-
Train (S-Bahn)
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
-
Underground
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Additional information
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Payment options
- Barzahlung
Service description
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen
Prerequisites
-
Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.
Documents required
-
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt. -
Identitätsnachweis
Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen. -
Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.
Fees
15,00 Euro
Legal basis
Notes on responsibility
Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.
Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.
Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.