Insolvenz - Restschuldbefreiung at the location Amtsgericht Neukölln

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Contact

  • Amtsgericht Neukölln
  • Amtsgericht Neukölln
  • Karl-Marx-Straße 77/79 ,  12043 Berlin
  • Tel.: (030) 90191-0
  • Fax: (030) 90191-122
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.


Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.

Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Public transportation

  • Bus

    • Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
  • Underground

    • Rathaus Neukölln: U 7

Service description

Insolvenz - Restschuldbefreiung

Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
  • Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
  • Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
  • Forderungen aus einer Steuerstraftat

Prerequisites

  • Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
    Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene.
  • Beifügen der Abtretungserklärung
    Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • Abzugebende Erklärungen
    Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • Ablauf von 3 Jahren
    Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens.
  • Ablauf von 5 Jahren
    Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.

Documents required

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
    Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
    Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung.

Fees

keine

Notes on responsibility

Regelinsolvenzverfahren
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.

Verbraucherinsolvenzverfahren

  • In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellenden einzureichen.
  • Ausnahme: Es wurde zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt, dann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da hier auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.