Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung at the location Amtsgericht Neukölln

 Larger map

Contact

  • Amtsgericht Neukölln
  • Amtsgericht Neukölln
  • Karl-Marx-Straße 77/79 ,  12043 Berlin
  • Tel.: (030) 90191-0
  • Fax: (030) 90191-122
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.


Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.

Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Public transportation

  • Bus

    • Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
  • Underground

    • Rathaus Neukölln: U 7

Service description

Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung

Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten, die der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu tragen hat. Kostenstundung bedeutet, dass die Verfahrenskosten bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung nicht geltend gemacht werden, der Zeitpunkt der Zahlung also aufgeschoben wird. Danach werden die Kosten erhoben und sind vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zu zahlen. Wird die Kostenstundung vorher aufgehoben, werden die Kosten sofort fällig.

Prerequisites

  • Natürliche Person
    Natürliche Person heißt, dass es sich nicht um eine juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) handelt.
  • Abzugebende Erklärungen
    Sie haben Angaben darüber zu machen, ob Sie wegen einer Insolvenzstraftat im Sinne der §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig verurteilt wurden, oder Ihnen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Bei diesen Insolvenzstraftaten handelt es sich um Bankrott § 283 StGB, um besonders schweren Fall des Bankrotts § 283a StGB, um die Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB sowie um die Gläubigerbegünstigung § 283c StGB.
    Ist einer dieser Punkte erfüllt, ist eine Stundung ausgeschlossen.
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
    Nur wenn Sie das Insolvenzverfahren mit dem Ziel durchlaufen möchten, sich zu entschulden, können Sie die Stundung der Kosten beantragen.
  • Keine Mittel zur Kostendeckung
    Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie die Kosten nicht bezahlen. Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen reichen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken

Documents required

  • Regelinsolvenzverfahren: Kombinierter Antrag auf Eröffnung, Erteilung Restschuldbefreiung und Kostenstundung
    (unter "Formulare")
  • Verbraucherinsolvenzverfahren: Antrag auf Kostenstundung
    (unter "Formulare")
    Bei der Verbraucherinsolvenz ist der Stundungsantrag nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages, so dass dieser Antrag isoliert einzureichen ist.
  • Aktuelle Nachweise zum Einkommen
    z.B. Lohnbescheinigung, Jobcenterbescheid, Grundsicherungsbescheid, Rentenbescheid oder andere Einkommensnachweise
  • Nachweise zu den monatlichen Ausgaben
    z.B. Miete, Hausgeld, Kreditrate, Versicherungen, Unterhaltszahlungen

Fees

keine

Average time to process request

Sie ist abhängig von der Bearbeitungszeit des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Notes on responsibility

  • Amtsgericht Charlottenburg: Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Kostenstundung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
  • Amtsgericht: In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort der bzw. des Antragstellenden einzureichen.
Ausnahme: Wenn zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt wurde, dann ist der Stundungsantrag beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da dort auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.