Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege at the location Amt für Soziales

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Contact

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 ,  10405 Berlin
  • Contact person

  • Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
  • Tel.: (030) 90295-5126
  • Fax: (030) 90295-6513
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Opening hours

  • Monday

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Tuesday

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Wednesday

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Thursday

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Friday

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege

Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für

  • Ernährung,
  • Ergänzung von Bekleidung,
  • Körper- und Gesundheitspflege,
  • Schulbedarf,
  • Taschengeld,
  • Fahrgeld,
  • Spiel- und Beschäftigungsmaterial.

Die Hilfe wird in Form von Pauschalen gewährt.

Prerequisites

  • minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
  • keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
  • niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    Geburtsurkunde, Meldebestätigung
  • Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
    Vollmacht zur Personensorge
  • Stellungnahme des Jugendamtes
    Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind
  • Einkommensnachweise des Kindes
    Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen
  • Vermögensnachweise des Kindes
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände
  • Kontoauszüge des Kindes
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
    Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
    • Großeltern, Urgroßeltern
    • Geschwister
    • Onkel, Tante
    • Neffe, Nichte
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

More information

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.