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Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege at the location Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
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- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
- Frau Zalys-Thomson
- Tel.: (030) 90293-0
- Fax: (030) 9028-4994
- E-mail: sozteamII@ba-mh.berlin.de
Contact person
Opening hours
-
-
→ offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
Soziale Wohnhilfe
→ Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
Pflege
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Tuesday
-
→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Wednesday
-
Nur nach Vereinbarung.
-
Thursday
-
→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Friday
-
Nur nach Vereinbarung.
Public transportation
-
Bus
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
-
Tram
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6
Service description
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Prerequisites
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Documents required
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung -
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge -
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind -
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen -
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände - Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben -
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Fees
keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.