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Blindenhilfe at the location Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege
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- Bezirksamt Reinickendorf
- Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90294-4226
- E-mail: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de
Opening hours
-
-
09:00-12:00
-
Thursday
-
09:00-12:00
Public transportation
-
Train (S-Bahn)
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
Underground
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Prerequisites
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Documents required
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung - Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
-
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
-
Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
-
Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Forms
Fees
keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene