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Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8024
- Fax: (030) 90298-8033
- E-mail: tiefgruen@ba-fk.berlin.de
- Home page
Opening hours
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
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Tuesday
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
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Thursday
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Public transportation
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Train (S-Bahn)
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S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
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S+U Yorckstr.
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Underground
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U Mehringdamm
- U7
- U6
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U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
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U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
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U Gneisenaustr.
- U7
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U Platz der Luftbrücke
- U6
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- 248
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
Obentrautstr./U Mehringdamm
- 140
- 248
- N42
-
Kreuzberg/Wasserfall
- 140
-
U Mehringdamm
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Der Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland auch in mehreren Bezirken stellt eine Sondernutzung dar.
- Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken.
- Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
Documents required
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- Nutzungszeitraum
- Standort (Bezirk)
- Reisegewerbekarte (in Kopie)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Fees
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit
- 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 50,00 Euro: je angefangener Monat und Fahrzeug
Legal basis
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann bei einem Bezirk in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.