Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung at the location Amtsgericht Neukölln

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Contact

  • Amtsgericht Neukölln
  • Amtsgericht Neukölln
  • Karl-Marx-Straße 77/79 ,  12043 Berlin
  • Tel.: (030) 90191-0
  • Fax: (030) 90191-122
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.


Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.

Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Public transportation

  • Bus

    • Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
  • Underground

    • Rathaus Neukölln: U 7

Service description

Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger zur Absicherung der Kreditsumme Ihre Immobilie zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen. Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann die belastete Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden. Die Grundpfandrechte können auch als Briefrechte bestellt werden.
Achtung: Grundschuld- oder Hypothekenbriefe sind so genannte Inhaberpapiere. Jeder Besitzer kann über das Grundpfandrecht verfügen, z.B. verpfänden, abtreten, löschen lassen.

Prerequisites

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren.
  • Voreintragung
    Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

Documents required

  • Antrag
    In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag
  • Bewilligungserklärung
    Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet.

Fees

Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 KV 14122, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Notes on responsibility

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf