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Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung at the location Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-7371
- Fax: (030) 90277-7372
- E-mail: vetleb@ba-ts.berlin.de
- Home page
Hinweise zu Öffnungszeiten
Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Public transportation
-
Bus
- 184 Rathaus Tempelhof
-
Underground
- U6 Alt-Tempelhof
Information on the address of this location
Termine nach vorheriger Vereinbarung.E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.
Prerequisites
-
Tierschutz
Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein. -
Nachbarschaft
Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. -
Tierseuchenkasse
Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.
Documents required
-
Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt
Fees
10.00 Euro - 120,00 Euro
Legal basis
- Tarifstelle 33020 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) Vom 28. Juni 1988
- §26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
Notes on responsibility
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.