Gartenabfall (illegal) - Entsorgung at the location Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

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Gartenabfall (illegal) - Entsorgung

Gartenabfälle dazu zählen zum Beispiel: Laub, Äste, Rasen-, Grün- und Strauchschnitt.

Die Entsorgung von Gartenabfällen (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Documents required

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Fees

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Average time to process request

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.