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Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Lichtenberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6561
- Fax: (030) 9028-7375
- E-mail: sga@lichtenberg.berlin.de
- Home page
Hinweise zu Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Public transportation
-
Train (S-Bahn)
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
Underground
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
- U5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland beantragen
Die Straßenbaubehörde genehmigt Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, die zur Anstrahlung von Gebäuden dienen, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
-
Antrag auf Sondernutzung zur Beleuchtung von Gebäuden im Straßenland
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
Dazu ein formloses Schreiben, aus denen die wichtigsten Rahmenbedingungen der Nutzung hervorgehen (Verantwortlicher, Ort, Art der Beleuchtung usw.). -
Lageplan
Eine handschriftliche Skizze genügt. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Anlage(n) daraus hervorgeht. Gegebenenfalls Maße einfügen, um die konkrete Lage deutlich zu machen. Es sollte auch verdeutlicht werden, wie die Leitungen (für Strom usw.) liegen sollen. -
Technische Daten der Anlagen
Die Maße der Anlagen sollten aus den Unterlagen hervor gehen, ebenso wie eventuell notwendige Fundamente usw.
Fees
50,00 bis 600,00 Euro je Anlage
Average time to process request
4-6 Wochen