Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt

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Hinweise zu Öffnungszeiten

Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland beantragen

Die Straßenbaubehörde genehmigt Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, die zur Anstrahlung von Gebäuden dienen, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Documents required

  • Antrag auf Sondernutzung zur Beleuchtung von Gebäuden im Straßenland
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    Dazu ein formloses Schreiben, aus denen die wichtigsten Rahmenbedingungen der Nutzung hervorgehen (Verantwortlicher, Ort, Art der Beleuchtung usw.).
  • Lageplan
    Eine handschriftliche Skizze genügt. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Anlage(n) daraus hervorgeht. Gegebenenfalls Maße einfügen, um die konkrete Lage deutlich zu machen. Es sollte auch verdeutlicht werden, wie die Leitungen (für Strom usw.) liegen sollen.
  • Technische Daten der Anlagen
    Die Maße der Anlagen sollten aus den Unterlagen hervor gehen, ebenso wie eventuell notwendige Fundamente usw.

Fees

50,00 bis 600,00 Euro je Anlage

Average time to process request

4-6 Wochen