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Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
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- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
- Hartmannsweilerweg 63 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-5397
- Fax: -
- E-mail: tiefbauamt@ba-sz.berlin.de
- Home page
Opening hours
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9:00 - 12:00
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Thursday
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9:00 - 12:00
Public transportation
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Underground
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Bus
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Altkanzlerstr.
- 118
- N3
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Siebenendenweg
- 118
- N3
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U Krumme Lanke
- 118
- N3
- 622
- X11
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Sven-Hedin-Platz
- X11
-
Altkanzlerstr.
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen
Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung. Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
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Vorkasse und Sicherheitsleistung
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt. -
Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet. -
Negativbereiche Zirkuswerbung
In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist. -
Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden. -
Kostenträger Zirkuswerbung
Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.
Documents required
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Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Zirkuswerbetafeln
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.
Fees
- 35,00 Euro: Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
- 2,50 Euro: Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen
Legal basis
Average time to process request
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.