Straßensondernutzung - Anbringen von Wahlplakaten beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt

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Contact

  • Bezirksamt Mitte
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Karl-Marx-Allee 31 ,  10178 Berlin
  • Contact person

  • Herr Zaeske
  • Tel.: (030) 9018-22727
  • Fax: (030) 48822727

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Straßensondernutzung - Anbringen von Wahlplakaten beantragen

Zu den Wahlen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Abgeordnetenhaus Berlin, Bezirksverordnetenversammlung) zugelassene politische Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber dürfen in der Zeit von frühenstens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag Werbetafeln aufstellen. Gleiches gilt im Zusammenhang vom Volksbegehren und Volksentscheiden. Da es sich um eine Straßensondernutzung handelt, ist der Wahlhelfer verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Wahlwerbung wird nur an gestatteten Flächen angebracht
    • An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, an gasbetriebener Beleuchtung, an Lichtsignalanlagen, an Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Wahlwerbung nicht gestattet.
    • Individuelle Regelungen einzelner Bezirke, im Zusammenhang der Befestigung von Wahlwerbung an Bäumen, sind möglich. Bitte vor Anbringen (z.B. an Bäumen) im jeweiligen Bezirk erfragen, ob es eine Sonderregelung gibt.
  • Allgemeine Rücksichtnahme bei Wahlwerbung an Lichtmasten
    Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Wahlwerbern eine Chance zu geben. Anderweitige vertraglich genehmigte Werbung an den Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Sie halten die Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung ein
  • Der Wahlwerber trägt die Kosten der Wahlwerbung
    Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt alleine der Wahlwerber.
  • Zeitraum: frühenstens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag

Documents required

  • Antrag auf Sondernutzung zum Anbringen von Wahlplakaten (DIN A 0)
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Für den schriftlichen Antrag: (Formloser) Antrag der zur Wahl zugelassenen politischen Partei, Wählergemeinschaft oder Einzelbewerber mit Angabe der Anzahl der Plakate sowie postalischer Adresse des Verantwortlichen.

Fees

keine

Average time to process request

Die Bearbeitung erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.