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Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen at the location Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
Larger map Contact
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Stadtplanung
- Tel.: (030) 90299-5414
- Fax: -
-
E-mail: stadtplanung@ba-sz.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Contact person
- Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
- Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.
Opening hours
-
- 10:00-12:30 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Unteren Denkmalschutzbehörde
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Vermessung und Kataster
-
Thursday
-
ganztags: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Public transportation
-
Bus
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
-
Train (S-Bahn)
- S Zehlendorf: S1
Information on the address of this location
- Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
- Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
- Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.
Payment options
- Girocard
Service description
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Documents required
- formloser Antrag
Fees
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen