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Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide at the location Stadtentwicklungsamt Spandau
Larger map Contact
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt Spandau
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-0
- Fax: -
- E-mail: stadtentwicklung@ba-spandau.berlin.de
- Home page
- Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Carl-Schurz-Straße, Stabholzgarten und Am Wall möglich.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Umgebung des Gebäudes vorhanden.
- Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3. Obergeschoss.
Opening hours
-
-
Tuesday
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Stadtplanung
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
-
Wednesday
-
Thursday
-
Friday
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Public transportation
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Train (S-Bahn)
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
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Underground
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Bus
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S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- M45
- N34
- N30
- M36
- 137
- M37
- X37
- X36
- S3
- RE2
- RE8
- 671
- 136
- 337
- N7
- X33
- RB10
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
-
Breite Str./Markt
- 130
-
Berlin, Moritzstr.
- 671
- 134
- 136
- 137
- M37
- M45
- N7
- M36
- 337
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
S+U Rathaus Spandau
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Train
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S Spandau Bhf
- RE2
- RB21
- RB10
- RE8
- RE4
- RB14
-
S Spandau Bhf
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Prerequisites
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Documents required
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Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Forms
- formloser Antrag 2-fach
Fees
Gebührenfrei
Legal basis
Average time to process request
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Notes on responsibility
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.