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Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35 , 13599 Berlin
-
Mailing address13578 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2721
- Fax: (030) 90279-2016
- E-mail: sga@ba-spandau.berlin.de
- Home page
Opening hours
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Tuesday
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Friday
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9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Public transportation
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Underground
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Bus
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U Paulsternstr.
- 139
- N7
- N39
- 339
-
U Paulsternstr.
Information on the address of this location
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Documents required
-
Antrag auf Sondernutzung zur Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Forms
Fees
- 80,00 bis 1.200,00 Euro: Verwaltungsgebühr
- 12,50 Euro: zusätzlich je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro: zusätzlich je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Legal basis
Average time to process request
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Notes on responsibility
Die Nutzung ist in dem Bezirk zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Zuständig für gesamt Berlin