Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung at the location Straßen- und Grünflächenamt

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Opening hours

  • Monday

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Tuesday

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Friday

      9:00 bis 12:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

und nach telefonischer Vereinbarung

Public transportation

Information on the address of this location

Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung

Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Sicherheitsleistung
    Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Sicherheitsleistung gefordert. Erst nach Eingang der Sicherheitsleistung kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

Documents required

  • Antrag auf Sondernutzung durch Flächen zur Einrichtung von Baustellen
    (Online-Abwicklung)

Fees

Verwaltungsgebühren:

  • 80,00 bis 200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
  • 150,00 bis 650,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
  • 600,00 bis 1.200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland

Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Sondernutzungsgebühren:
  • 2,00 bis 7,50 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe)
  • 4,00 bis 20,00 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit

Average time to process request

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb von drei Monaten.

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.