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Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung at the location Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Lichtenberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6561
- Fax: (030) 9028-7375
- E-mail: sga@lichtenberg.berlin.de
- Home page
Hinweise zu Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Public transportation
-
Train (S-Bahn)
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
Underground
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
- U5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung
Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
-
Sicherheitsleistung
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Sicherheitsleistung gefordert. Erst nach Eingang der Sicherheitsleistung kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.
Documents required
-
Antrag auf Sondernutzung durch Flächen zur Einrichtung von Baustellen
(Online-Abwicklung)
Fees
Verwaltungsgebühren:
- 80,00 bis 200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 150,00 bis 650,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 600,00 bis 1.200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Sondernutzungsgebühren:
- 2,00 bis 7,50 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe)
- 4,00 bis 20,00 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit
Legal basis
Average time to process request
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb von drei Monaten.
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.