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Haltverbot für Umzüge at the location Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 , 12107 Berlin
- Tel.: (030) 90277-1520
- Fax: (030) 90277-4731
- E-mail: sv@ba-ts.berlin.de
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- Zuständigkeiten
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Tuesday
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Underground
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Ringstr./Rathausstr.
- M76
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Friedenstr./Großbeerenstr.
- 181
- 277
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Prühßstr.
- M76
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Porschestr.
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Ringstr./Rathausstr.
Information on the address of this location
Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Haltverbot für Umzüge
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Documents required
- Formloser Antrag
Fees
21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer
Legal basis
Average time to process request
ca. 4 Wochen
Notes on responsibility
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. Hinweis: In einigen Bezirken gehört die Straßenverkehrsbehörde zum Ordnungsamt, in anderen finden Sie diese beim Straßen- und Grünflächenamt.