Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung) at the location Lageso - Turmstraße

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Contact

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Lageso - Turmstraße
  • Turmstr. 21/Haus A ,  10559 Berlin
  • Contact person

  • Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
  • Tel.: (030) 90229-0
  • Fax: -

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme/Entbindungspfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben (schulische Ausbildung) und
  • Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme an Personen, die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben.

Hinweis: Die schulische Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger nach Hebammengesetz ist ausgelaufen. Es werden nur noch hochschulische Ausbildungen angeboten. Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bzw. "Entbindungspfleger" nach schulischer Ausbildung kann weiterhin an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben, ausgestellt werden.

Prerequisites

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) bzw. erfolgreich absolviertes Hebammenstudium einschließlich der staatllichen Prüfung (hochschulische Ausbildung)

Documents required

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)

Fees

85,00 Euro

Notes on responsibility

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.