Grunderwerbsteuer - Festsetzung at the location Finanzamt Spandau-Grunderwerbsteuerstelle

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Opening hours

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      geschlossen
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      08:00-14:00 Uhr
  • Wednesday

      08:00-14:00 Uhr
  • Thursday

      12:00-18:00 Uhr
  • Friday

      geschlossen

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Public transportation

  • Underground

    • Haselhorst U7

Additional information

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort ausschließlich bargeldlos mit den unter „Zahlungsmöglichkeiten“ aufgeführten Verfahren bezahlt werden (Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard jeweils mit PIN).

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Payment options

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)

Service description

Grunderwerbsteuer - Festsetzung

Grunderwerbsteuer entsteht beim vollständigen oder teilweisen Erwerb
  • von unbebauten oder bebauten Grundstücken im Sinne des bürgerlichen Rechts,
  • von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (u. a. Ferien-/Wochenendhäuser/Wohnlauben auf Pachtgelände) und
  • von grundstücksgleichen Rechten wie Erbbaurechten und Sondernutzungsrechten (u. a. Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten).
Erwerbsvorgänge
Erwerbsvorgänge sind u. a. der Grundstückskauf, der Grundstückstausch, das Meistgebot, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der mindestens 90%ige Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sowie die Anteilsvereinigung und die Übertragung/Veräußerung bereits vereinigter Anteile an einer Gesellschaft.

Wie hoch ist diese Steuer?
  • Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Berlin belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent der Gegenleistung (u. a. Kaufpreis, Übernahme von Belastungen, Gewährung von Wohn-/ Nutzungsrechten).
  • Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 01. Januar 2014 verwirklicht werden.

Prerequisites

  • Rechtsträgerwechsel bei Grundstücken
    Betrifft Erwerbsvorgänge über im Land Berlin belegene Grundstücke.

Documents required

  • Grundstückskaufvertrag
  • Verträge über andere Rechtsgeschäfte, die Rechtsträgerwechsel an Grundstücken auslösen
  • Bauwerkverträge, wenn eine Verpflichtung zur Bebauung des Grundstücks besteht

Fees

  • keine
  • Kosten entstehen z. B. bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (Verspätungs- oder Säumniszuschläge).

Notes on responsibility

Zentral zuständig für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Berlin belegene
Grundstücke beziehen, ist grundsätzlich das Finanzamt Spandau.