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Schwerbehinderung - Änderung mitteilen at the location Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
- Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
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Mailing addressPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030)115
- Fax: -
- Contact form
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Opening hours
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
Additional information
Einen Termin für die Videosprechstunde vereinbaren Sie über das Kontaktformular (siehe Kontaktspalte).Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens 2 Tage im Voraus.
Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de
Klicken Sie zum Termin auf den Zugangscode in der E-Mail.
Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera
Auf dem Gerät ist ein Webbrowser (Chrome, Edge, Chromium, Firefox oder Safari) installiert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Schwerbehinderung - Änderung mitteilen
Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Prerequisites
- Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Documents required
-
Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
(unter "Formulare")
- Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
- Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
- Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
-
ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde -
ggf. Sterbeurkunde
- Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
- Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
sofort
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Notes on responsibility
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.