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Schwerbehinderung - Änderung mitteilen at the location Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
- Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
Mailing addressPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- Contact form
- Home page
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Opening hours
-
-
im Kundencenter (nur mit Termin)
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
18.06.2026 12:00-15:00 Uhr
02.07.2026 15:00-18:00 Uhr
16.07.2026 12:00-15:00 Uhr
03.09.2026 15:00-18:00 Uhr
17.09.2026 12:00-15:00 Uhr
01.10.2026 15:00-18:00 Uhr
Public transportation
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Underground
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Additional information
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Schwerbehinderung - Änderung mitteilen
Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Prerequisites
- Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Documents required
-
Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
(unter "Formulare")
- Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
- Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
- Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
-
ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde -
ggf. Sterbeurkunde
- Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
- Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
sofort
More information
Notes on responsibility
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.