Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Information zum IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung

Stand: 07. Oktober 2026
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell einige Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nur eingeschränkt angeboten werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
• Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind möglich, allerdings können aktuell keine Veränderungen an das Grundbuch übermittelt werden.
• Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nur eingeschränkt erfolgen.

Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und danken für Ihre Geduld.

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

Opening hours

  • Monday

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Tuesday

      09:00-12:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Wednesday

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Thursday

      15:00-18:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Friday

      nach telefonischer Vereinbarung

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.

Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.

Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit hat keine Grundlage mehr
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Documents required

  • Antrag auf eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Fees

  • 126,00 Euro je Bescheinigung

Average time to process request

4 Wochen

Notes on responsibility

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen; dies empfiehlt sich, wenn es sich um raumbezogene dingliche Rechte handelt (insbesondere Grunddienstbarkeiten).
  • oder Notar/in