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Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung
Larger map Contact
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7747
- Fax: (030) 90299-6111
- E-mail: vermessung@ba-sz.berlin.de
- Home page
Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss
Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite
Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist
Opening hours
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9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Public transportation
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Bus
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
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Train (S-Bahn)
- S Zehlendorf: S1
Information on the address of this location
Rathaus Zehlendorf, Bauteil EPayment options
- Girocard
Service description
Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen
Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht. Über das Recht der Nutzung einer Grunddienstbarkeit kann das zuständige Vermessungsamt eine Begünstigungsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
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Online processing
Prerequisites
- Im Grundbuch eingetragene Begünstigung verbleibt nach Teilung des Grundstücks auf dem herrschenden Teil
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Documents required
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Antrag auf eine Begünstigungsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Angaben zum Grundstück
Lage, Grundbuchangaben - Aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)
Fees
- 126,00 Euro je Bescheinigung (ohne örtliche Vermessung)
Legal basis
Average time to process request
4 Wochen
More information
Notes on responsibility
- Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
- oder Notar/in