Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben at the location Standesamt Spandau

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Opening hours

  • Monday

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      geschlossen

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
      14:00 - 17:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      geschlossen

Information for customers with an appointment

Derzeit ist eine Onlinebuchung von Terminen an diesem Standort nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

Public transportation

  • Bus

    • 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
  • Train (S-Bahn)

    • S5
  • Underground

    • U7 Rathaus Spandau

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Service description

Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben

Entgegennahme einer Namenserklärung

Prerequisites

  • Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
  • Notes
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Documents required

  • gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden
    bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Fees

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Notes on responsibility

  • Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde: für Beurkundung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin
  • Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
  • Standesamt I in Berlin: bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland