Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Opening hours

  • Tuesday

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Public transportation

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • Train (S-Bahn)

    • S Zehlendorf: S1

Information on the address of this location

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Payment options

  • Girocard

Service description

Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen

Grundstücke sind mit Grundstücksnummern zu versehen, um die Orientierung und das schnelle Auffinden zu gewährleisten. Sie sind bei Notfalleinsätzen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Entstörungsdienste) unverzichtbar.

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).

Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag auf Festsetzung einer Grundstücksnummer/Hausnummer. Das können Sie online erledigen.
2. Das Vermessungsamt prüft Ihren Antrag und führt bei Notwendigkeit ein mündliches, telefonisches oder schriftliches Anhörungsverfahren bzgl. der Abstimmung der Grundstücksnummer durch.
3. Anschließend wird die Grundstücksnummer, unter Abwägung Ihrer Stellungnahme, festgesetzt. Über die Festsetzung erhalten Sie schriftlich einen Bescheid.
4. Das zuständige Vermessungsamt veröffentlicht die Festsetzung der Grundstücksnummer im Amtsblatt von Berlin.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümerinnen und Eigentümer,
    • Erbbauberechtigte,
    • sonstige Personen mit grundstücksgleichen Rechten
    • und deren Bevollmächtigte
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Documents required

  • Antrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern/Hausnummern
    Online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Lageplan/Skizze
    Empfehlung: Lageplan/Skizze mit Kennzeichnung der Hauseingänge und der Zufahrten/Zugänge von der Straße.
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Fees

  • 85,00 Euro: je festgesetzter Grundstücksnummer
  • keine: für die Zuordnung bereits festgesetzter Grundstücksnummern, Umnummerierungen aus Anlass von Straßenumbenennungen, Umnummerierungen zur Bereinigung der Nummerierungsreihenfolge oder zur Aufhebung überzähliger Grundstücksnummern

Notes on responsibility

Zuständig ist das jeweilige Vermessungsamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.